Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen der SkyDach GmbH für Dachdecker-, Spengler- und damit verbundene Bauleistungen in Österreich.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SkyDach GmbH (im Folgenden "Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über Dachdecker-, Spengler-, Reparatur-, Sanierungs- und sonstige Bauleistungen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des KSchG, bleiben unberührt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin, durch beiderseitige Unterfertigung eines Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.
Technische Änderungen, Anpassungen aufgrund baulicher Gegebenheiten sowie behördliche Auflagen bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung sowie allfälligen schriftlichen Nachträgen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt davon unberührt.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, geänderte Ausführungswünsche oder notwendige Mehrleistungen werden gesondert verrechnet.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt Teilrechnungen zu legen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Beschränkungen.
§5 Ausführung und Termine
Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, ungünstigen Witterungsbedingungen, behördlichen Verzögerungen, Lieferengpässen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere freien Zugang zur Baustelle, erforderliche Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen von Drittgewerken.
§6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Unternehmer gilt zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin Verbesserung oder Austausch, soweit dies gesetzlich zulässig und wirtschaftlich zumutbar ist. Weitergehende Rechte bleiben im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen.
§7 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung - außer bei Personenschäden - auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Baustoffe und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und alle zur Sicherung des Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.
§9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzbestimmungen in Österreich.
Details zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung unter https://dachdecker-skydach.at/datenschutz/ abrufbar.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Wien. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.